Miet- und WEG-Recht

Vom Kündigungsrecht bis zur Anfechtung eines WEG-Beschlusses: wir vertreten Sie in allen Belangen des Miet- und WEG-Rechts.

Warum brauche ich für meine Wohnung anwaltliche Beratung?

Unabhängig davon, dass jedem einzelnen die Bedeutung seiner Wohnung, egal ob als Mieter oder als Eigentümer, bekannt ist, müssen eben im Alltag die unterschiedlichen Interessen beachtet werden, und zwar sowohl im Mietrecht mit den jeweiligen Interessen der Mieter und Vermieter als auch im WEG-Recht mit den Interessen der einzelnen Eigentümer sowie der Eigentümergemeinschaft. Da es sich in beiden Fällen grundsätzlich um langfristige vertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten handelt, sollten diese nicht durch ständige Streitigkeiten immer wieder belastet werden. Unsere anwaltliche Beratung soll dem einzelnen Mandanten über die Durchsetzung der konkreten Interessen hinaus zu einem weitgehend reibungslosen Verlauf des Vertragsverhältnisses verhelfen.Dabei ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung von besonderer Bedeutung,um sich von vornherein in den einzelnen Situationen - auch taktisch - richtig zu verhalten und damit nicht zuletzt erhebliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Mietrechtliche Beratung


Innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Regelungen gibt es auf Grund der unterschiedlichen Interessen von Vermietern und Mietern viele Einzelfragen, bei denen mit anwaltlicher Hilfe gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können oder letztlich doch versucht werden muss, die Interessen des Mandanten gerichtlich durchzusetzen. Dieses beginnt bereits bei Fragen zum Abschluss eines Mietvertrages, insbesondere aber im laufenden Mietverhältnis z.B.hinsichtlich der

  • Kündigungsmöglichkeiten,
  • Umlage von Heiz- und Nebenkosten und der
  • Miethöhe
sowie schließlich im Hinblick auf die Beendigung des Mietverhältnisses mit Problemen auf Grund unterschiedlicher Ansichten zu Renovierungspflichten oder der Kautionsabrechnung.

 Wohnungseigentum

 Die Beratung sollte bereits vor dem Kauf einer Wohnung z.B. mit der Durchsicht der Protokolle bisheriger Eigentümerversammlungen beginnen. Dort sind häufig viele auch in die Zukunft wirkende Regelungen enthalten. Darüber hinaus muss das Verhältnis der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander wie auch gegenüber der Verwaltung beachten und bei der Durchsetzung der Ziele der Eigentümergemeinschaft berücksichtigt werden.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen somit die Fragen nach den

  • Rechten und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander
  • sowiegegenüber der Verwaltung oder
  • gegenüber der Eigentümergemeinschaft.
Schließlich sind die Fragen danach von besonderer Bedeutung, welche
  • Rechte oder Pflichten sich für die Verwaltung gegenüber der Eigentümergemeinschaft ergeben oder bei der
  • Durchsetzung und Vertretung der Interessen der Gemeinschaft nach außen.
Wir helfen!

Wir beraten Sie gerne bei der Lösung Ihrer mietrechtlichen Probleme sowie der beim Wohnungseigentum auftretenden Fragen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.