Verkehrsrecht
Warum brauche ich denn bei einem Unfall anwaltliche Beratung?
Ein alltäglicher, scheinbar eindeutiger Unfall.Sie fühlen sich völlig schuldlos, doch der Unfallgegner überhäuft Sie mit Vorwürfen und er hat auch noch einen Beifahrer als Zeugen. Dann ist es - unabhängig vom richtigen Verhalten an der Unfallstelle, nämlich
nicht einschüchtern lassen, kein Schuld-bekenntnis abgeben,
möglichst eine polizeiliche Unfallaufnahme veranlassen,
Beweise sichern (Zeugen, Fotos, Zeichnungen)
auf jeden Fall erforderlich, unverzüglich anwaltliche Beratung zur rechtlichen Beurteilung in zivilrechtlicher Hinsicht sowie zur frühzeitigen Weichenstellung für ein eventuelles Bußgeld- oder Strafverfahren einzuholen.
Zivilrechtliche Ansprüche
Selbst wenn es sich um einen scheinbar ein-deutigen Unfallablauf handelt, müssen Sie damit rechnen, dass die Regulierung - wegen der Interessen des Unfallgegners oder der gegnerischen Versicherung - mit Schwierigkeiten wie Verzögerungen und erheblichem Aufwand verbunden ist. Erst recht gilt dieses, wenn die Schuldfrage in irgendeiner Weise unklar ist und eventuell eine Mithaftung droht oder möglichst kurzfristig Fragen zu einem Mietwagen, der Nutzungsentschädigung, einer Wertminderung, zu Schmerzensgeldansprüchen oder der Schadenminderungspflicht beantwortet werden müssen. Ohne frühzeitige anwaltliche Beratung kann es später sehr schwierig werden, die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Dieses gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Versicherungen schon aus eigenen Interessen die Geschädigten nicht so objektiv aufklären, wie es ihnen zusteht.
Bußgeld / Strafverfahren
Nicht selten werden auf Grund eines Verkehrsunfalls auch Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet, insbesondere wenn bei dem Unfall jemand verletzt wurde. Aber auch sonst drohen bei der Anzeige durch die Polizei die Verhängung eines Bußgelds oder die Belastung mit Punkten in der "Flensburger Verkehrssünderkartei" oder gar die Verhängung eines Fahrver- bots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.Gerade deshalb ist die sofortige anwaltliche Beauftragung wichtig, damit durch den Rechtsanwalt so frühzeitig wie möglich Akteneinsicht beantragt und dann über das weitere Vorgehen entschieden werden kann.
Dieses gilt unabhängig von einem Verkehrsunfall auch für andere Bußgeldverfahren, und zwar insbesondere im Hinblick auf Geschwindigkeits- u. Abstandsmessungen, da die technischen Messungen häufig unrichtig oder sogar überhaupt nicht zulässig sind.
Wir helfen!
Wir beraten Sie gerne bei der Lösung der durch einen Unfall entstandenen Probleme und vertreten Sie sowohl zivilrechtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner als auch in einem Bußgeld- oder Strafverfahren.Dabei werden Sie auch offen über die entstehenden Gebühren und Kosten informiert, soweit diese nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden oder bei einer Haftung des gegnerischen Versicherers ohnehin durch die Gegenseite zu tragen sind.Die Beratung wird sowohl von Herrn RA Reinke als auch von
Herrn RA Werner auf Grund jahrlanger Erfahrung in Verkehrsangelegenheiten durchgeführt