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Abfall vor Entsorgung ohne Hinweise nicht auf wertvolle Gegenstände zu sichten

Axel Werner • Mai 20, 2021

Zahnprothese versehentlich mit Müll entsorgt

Abfall muss vor der Entsorgung nicht gesichtet werden, wenn es keine Anhaltspunkte für persönliche oder wertvolle Gegenstände gibt, die nicht weggeworfen werden sollen. Darauf hat das Oberlandesgericht Koblenz hingewiesen. Im zugrunde liegenden Fall hatte die Lebensgefährtin des Sohnes der Klägerin mit deren gebrauchten Taschentüchern aus Versehen auch deren Zahnprothese in den Ofen geworfen.
Zahnprothese versehentlich mit Müll entsorgt

Ende 2019 war die Klägerin an einer Pneumonie erkrankt. Während eines Krankenbesuchs entsorgte die Beklagte, die Lebensgefährtin des Sohnes der Klägerin, einige von der Klägerin benutzte Papiertaschentücher, die sich auf dem Nachttisch angesammelt hatten. Die Beklagte warf die Taschentücher in den brennenden Ofen. Unter den Taschentüchern befand sich, von ihr unbemerkt, die in ein Papiertuch eingewickelte Zahnprothese der Klägerin, die diese gleichfalls auf dem Nachttisch abgelegt hatte. Die Klägerin nahm die Beklagte wegen des Verlusts der Zahnprothese auf Schadenersatz in Höhe von 11.833,42 Euro in Anspruch. Das Landgericht nahm eine stillschweigend vereinbarte Haftungsprivilegierung an und wies die Klage ab, da Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht vorlägen. Die Klägerin legte dagegen Berufung ein.

OLG verneint Pflicht zu Sichtung des Abfalls

Das OLG erläuterte in einem Hinweisbeschluss, dass bereits eine einfache Fahrlässigkeit zu verneinen sei. Die Beklagte habe weder gewusst, dass sich unter den benutzten Taschentüchern der in ein Papiertuch gewickelte Zahnersatz befand, noch habe sie dies erkennen können oder müssen, als sie die Taschentücher im "Paket" aufnahm und in den Kohleofen warf. Es hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Beklagte die Prothese aufgrund ihres Gewichts hätte bemerken müssen. Auch sei es der Beklagten unter den konkreten Umständen nicht vorzuwerfen, beim Entsorgen die benutzten Taschentücher möglichst wenig berührt zu haben. Sie habe mangels jeden Hinweises auf den Zahnersatz den Abfall nicht sichten müssen.

Verbrennen im Ofen ebenfalls nicht fahrlässig

Schließlich begründe auch die Entsorgungsform selbst, das Verbrennen im Ofen, keine Fahrlässigkeit. Hierdurch seien die mit Krankheitserregern belasteten Taschentücher vielmehr effektiv beseitigt und die Keimbelastung verringert oder aufgehoben worden.
von Vanessa Anglano 06 Juni, 2023
Der Ehevertrag - Frühzeitige Absicherung für Eheleute
von Vanessa Anglano 21 Sept., 2022
Stiefkindadoption Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.04.2022 4 UF 101/21. In der heutigen Zeit gibt es immer mehr „Patchwork“-Familien. Mit der Frage, ob eine Adoption eines Kindes durch den neuen Lebenspartner des einen Elternteils in Frage kommt musste sich im April diesen Jahres der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg beschäftigen. Eine Adoption kann ausgesprochen werden, wenn dies dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Vor allem bei der Stiefkindadoption ist das schützenswerte Interesse des Kindes an der Aufrechterhaltung der familiären Bande zu seinem leiblichen anderen Elternteil zu beachten, wenn dieses Band infolge der Stiefkindadoption durchtrennt würde. Als Vorteil der Annahme als Kind kann sich in diesem Fall der Umstand erweisen, dass der Stiefelternteil nach der Annahme des Kindes eine bisher bereits faktisch gemeinsam wahrgenommene elterliche Verantwortung auch rechtlich in Gestalt der gemeinsamen elterlichen Sorge ausüben kann. Auch kann für die Adoption des Kindes durch den Stiefelternteil sprechen, dass zwischen Kind und dem durch die Adoption zurücktretenden leiblichen Elternteil keine Beziehung (mehr) besteht, etwa weil dieser verstorben oder unbekannt ist oder die Beziehung so stark gelockert ist, dass sich das zwischen dem Kind und dem leiblichen Elternteil bestehende Eltern-Kind-Verhältnis nur noch als leere rechtliche Hülle darstellt. Im vorliegenden Fall war der Vater des Kindes Inhaftiert. Der leibliche Vater hatte zunächst seine Einwilligung in die Adoption erklärt, diese aber im Hinblick auf die erwartete Haftentlassung wieder zurückgenommen. Das Kind erklärte, dass der von ihm ebenfalls als „Papa“ bezeichnete Stiefvater sich sehr gut um es kümmert, indem er z. B. für das Kind kocht und es zur Schule bringt. Das Kind hatte aber ebenso auch den Wunsch geäußert, häufiger Kontakt zu seinem leiblichen Vater haben zu können und diesen ebenfalls als Vater angesehen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
von Vanessa Anglano 21 Sept., 2022
Mindestlohn ab Oktober 2022 Zum 1.10.2022 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze für einen Minijob auf 520 € im Monat. Der Betrag orientiert sich an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Der Betrag passt sich damit auch dem gestiegenen Mindestlohn an. Der Mindestlohn wird zum 01.10.2022 auf € 12,00 angehoben Zu den Anpassungen gehört auch die Neufestsetzung der Beträge für einen Midijob. Dieser liegt ab dem 1.10.2022 vor, wenn ein Arbeitnehmer im Monat zwischen 520 € und 1.600 € verdient. 
von Vanessa Anglano 30 Sept., 2021
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben? Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Bußgeldverfahren beauftrage. Dieser erhält – wie auch schon im Strafverfahren – Akteneinsicht durch die Bußgeldstelle. Die Bußgeldakte ist auf jeden Fall zu prüfen, gerade bei Geschwindigkeitsverstößen. Einspruch gegen Bußgeldbescheides Zunächst wird dann – fristwahrend – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und zeitgleich auch Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht ist gerade bei Geschwindigkeitsverstößen oder Abstandsmessungen wichtig, da die technischen Messungen unrichtig oder überhaupt nicht zulässig sind. Einlassung Nach erfolgter Akteneinsicht kann dann ggf. eine Einlassung erfolgen. Sollte keine Einlassung erfolgen oder sollte die Behörde, den in der Einlassung vorgetragenen Sachverhalt als nicht ausreichend für eine Einstellung des Verfahrens angesehen haben, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Hauptverhandlung Zum Beginn der Sitzung wird das Gericht überprüfen, ob alle geladenen Personen, also der Betroffene, die Zeugen und ggf. auch ein Sachverständiger erschienen sind. Das Gericht schickt zunächst alle geladenen Zeugen aus dem Saal, weil das Gericht mit dem Betroffenen allein (natürlich im Beisein des Verteidigers) verhandelt. Dies wird damit eröffnet, dass der Betroffene zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt wird. Anschließend stellt der Richter fest, welcher Verstoß dem Betroffenen vorgeworfen wird; er nimmt dabei auf den angefochtenen Bußgeldbescheid Bezug. Sollte der Betroffene keine Aussage zur vorgeworfenen Tat machen wollen, wird sofort mit der Beweisaufnahme begonnen. Abschließend erfolgen Abwägungen zur Beendigung des Verfahrens durch das Gericht. Dazu kommen folgende Entscheidungen in Betracht - ein Beschluss, mit dem das Verfahren eingestellt wird, oder - ein Urteil Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung ist auf jeden Fall sinnvoll, da sich manchmal während der Verhandlung ergibt, dass die Rücknahme des Einspruchs empfehlenswert ist, weil sich herausstellt, dass gegenüber dem angefochtenen Bußgeldbescheid statt einer Verbesserung eine Verschlechterung der Strafe droht, da in Bußgeldsachen gilt für die erste Instanz kein Verschlechterungsverbot gilt. Dies bedeutet, dass es beispielsweise ein längeres Fahrverbot oder eine höhere Geldbuße geben kann. Urteil und Frist Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil beträgt eine Woche. Sie beginnt mit der mündlichen Urteilsverkündung, wenn der Betroffene dabei anwesend war, sonst mit der Zustellung des Urteils. Für den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gilt dies ebenfalls. Beratungstermin  Diese Infos ersetzen auf keinen Fall eine rechtliche Beratung im Einzelfall. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend unter 0221 4303550 an uns, damit ein Beratungstermin abgestimmt werden kann.
von Vanessa Anglano 21 Sept., 2021
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie beschludigt werden, eine Straftat begangen zu haben?
von Vanessa Anglano 14 Sept., 2021
Klage erhalten? Was ist zu tun?
von Vanessa Anglano 25 Aug., 2021
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 11.03.2021 - 8 O 308/20 - Um dem oder den gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen durch den oder die Erblasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwunden werden. Eine körperliche Auseinandersetzung kann nur zu einem Entzug des Pflichtteils führen, wenn es sich um ein schwerwiegendes Vergehen gegen den bzw. die Erblasser handelte. So hat das Landgericht Frankenthal in einem Rechtsstreit aus März 2021 entschieden. Der dortige Kläger hat die im testamentarisch bedachte soziale Einrichtung verklagt. Das Landgericht gab dem Kläger recht. Die beklagte Einrichtung muss dem Kläger seinen Pflichtteil (50 %) auszuzahlen sowie die Prozesskosten tragen. Die Eltern des Mannes hatten ihn 1997 in einem notariell beglaubigten Erbvertrag enterbt und ebenfalls darüber verfügt, dass dem Sohn der Pflichteil aufgrund mehrfacher Körperverletzungen der Mutter, entzogen werden sollte. Dies akzeptierte der Kläger nicht und klagte somit gegen die als Erbin eingesetzte Einrichtung. Die Klage des Klägers hatte vollen Erfolg. Nach der Ansicht der Kammer war die Entziehung des Pflichtteils im Erbvertrag bereits aus formalen Gründen unwirksam. Es sei hier gerade nicht festgehalten worden, welche Hintergründe zu der Auseinandersetzung geführt und welche Folgen dies gehabt habe. Der der Streit im vorliegenden Gerichtsverfahren zudem nicht mehr aufgeklärt werden konnte, sei es denkbar, dass sich die Körperverletzung bei einem spontanen Streit oder im Affekt zugetragen habe. Eine Körperverletzung rechtfertigt nicht zwingend die Pflichtteilsentziehung. Nur ein schweres Vergehen gegen den Erblasser könne zum Verlust des Pflichtteils führen. Ein solches schweres Vergehen gegen die Mutter hätte der bedachte Verein aber nachweisen müssen. Das Gericht in Frankenthal vermutet anderen Grund für die Pflichtteilentziehung. Nicht der Vorfall der körperlichen Auseinandersetzung mit der Mutter sei der Grund gewesen, es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Eltern mit dem Lebenswandel ihres Sohnes nicht mehr einverstanden gewesen seien. Dies rechtfertige es jedoch nicht, dem Sohn seinen verfassungsrechtlich geschützten Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Erbes zu entziehen. Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Testaments. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Besprechungstermin mit unserem Büro, damit solche Erbstreitigkeiten vermieden werden können .
von Vanessa Anglano 07 Juni, 2021
Tenor des Urteils des Bundesgerichtshofs: Für eine Preis­erhöhungen oder eine andere ungüns­tige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen ist es nicht ausreichend, wenn der Kunde nicht widerspricht. Begründung: Zwischenzeitlich liegt den Parteien auch die Begründung zum Urteil vor: Schweigen ist keine Zustimmung. „Die Klausel läuft (...) auf eine einseitige, inhalt­lich nicht einge­grenzte Änderungs­befugnis (...) hinaus“, heißt es in der Urteils­begründung. Was dies bedeutet: So ziemlich alle Gebühren­erhöhungen von Banken und Sparkassen sind unwirk­sam. Kunden müssen nur die bei Konto­eröff­nung gültigen Preise zahlen. Auf unwirk­same Erhöhungen entfallende Zahlungen sind bis zurück zum 1. Januar 2018 zu erstatten. Was ist jetzt zu tun: Kunden müssen nunmehr ihre Unterlagen prüfen und die Bank auffordern, die zu Unrecht gezahlten Gebühren zu erstatten.
von Vanessa Anglano 21 Mai, 2021
Auf ein solches Urteil haben viele gewartet, die sich mit ihrem Fitness-Studio herumärgern müssen. Der Kläger hat vor dem Amtsgericht Papenburg (Az. 3 C 337/2) erreicht, dass sein Fitness-Studio ihm die während des Corona-Lockdowns eingezogenen Beiträge erstatten muss. Es geht um 90 Euro. Außerdem entschied das Gericht, dass sich der Vertrag nicht automatisch um die Lockdown-Zeit verlängert. Ein wichtiges Urteil. Denn viele Studio-Betreiber verlangen zwar während des Lockdowns kein Geld, verlängern aber einseitig die Laufzeit der Verträge entsprechend.
von Vanessa Anglano 21 Mai, 2021
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) hatte am 4.2.2021 in einem Fall zu entscheiden, bei dem ein Fitnessstudio mit einem Monatspreis von "Euro 29,99 bei 24-Monats-Abo" für Mitgliedschaften warb. Die Angabe war durch ein Sternchen gekennzeichnet, das auf der rechten Seite kleingedruckt mit dem Hinweis "zzgl. 9,99 € Servicegebühren/Quartal" aufgelöst wurde. Die OLG-Richter stellten klar, dass Preisangaben in einer Werbung den Gesamtpreis ausweisen müssen, der vom Verbraucher für die Leistung zu zahlen ist. Die o. g. Preiswerbung ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden Servicegebühr verstößt gegen diese Verpflichtung und ist unlauter. Das Studio konnte sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sich Wettbewerber ebenso verhalten.
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